Lieferungs - und Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des §2 I Nr.5UrhG.
- Die Herstellung eines Negatives oder einer Datei stellt nur einen Zwischenschritt zur Anfertigung der vom Auftraggeber bestellten Bilder dar. Folglich sind diese im Kaufpreis nicht enthalten.
- Der Abdruck und die Vervielfältigung der von uns erstellten Bilder bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
- Von uns angefertigte Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung unseres Namens abgedruckt werden.
- Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.
- Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von sieben Tagen wieder bei uns eingehen, gelten als insgesamt abgenommen, und werden somit komplett in Rechnung gestellt.
- In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben unser Eigentum, und unterliegen dem Urheberrecht in Bezug auf jegliche Verwendung.
- Für alle Aufnahmearbeiten finden die Bestimmungen über den Dienstvertrag gem. §611 ff. BGB Anwendung. Für alle anderen Arbeiten (Fotoarbeiten etc.) gelten die Bestimmungen des Werkvertrags gem. §631 ff. BGB.
- Alle Rechnungsbeträge sind netto ohne jegliche Abzüge sofort zahlbar.
- Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Bildauffassung ausdrücklich an. Macht er Änderungswünsche geltend, so werden diese gesondert berechnet.
- Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von uns angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn, der Leistungsverzug sei durch uns, oder eine unserer Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
- Unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber, wird auf den Ersatz von grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden beschränkt. Bei einem Verlust unserer Aufnahmen in Form von belichteter Filme, Negative oder Daten beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Material zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.Diese Abweichungen stellen jedoch keinen Sachmangel dar, und berechtigen nicht zur Reklamation.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von sechs Tagen nach Übergabe der Ware bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen.
- Bei Auftragserteilung von Reproduktionen setzen wir voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
- Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust (Diebstahl) oder Feuer versichert werden.
- Die Aufbewahrung von Negativen oder Daten ist nicht Teil des Auftrags. Wir bewahren Negative oder Daten ohne Gewähr für den Zeitrahmen von 5 Jahren auf.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Nichtwahrnehmen eines gebuchten Termins, ohne vorherige Absage, ein Ausfallhonorar in Höhe von minimum EUR 39.—zu zahlen ist.
- Der Betriebssitz der Firma in Cham ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Cham, 01.10.2011